Rechtliches

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VOGSV § 7 - Nachteilsausgleich und Notenschutz in Hessen

§ 35a KJHG - wichtig bei der Beantragung von Lerntherapie beim zuständigen Jugendamt

Informationen zum Antrag auf Lernförderung beim Amt für Bildung und Teilhabe in Wiesbaden

§ 35a KJHG Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Quelle: www.icd-code.de

ICD- 10 F80-F89

Entwicklungsstörungen

Die in diesem Abschnitt zusammengefassten Störungen haben folgende Gemeinsamkeiten>:
  • Beginn ausnahmslos im Kleinkindalter oder in der Kindheit;
  • eine Entwicklungseinschränkung oder -verzögerung von Funktionen, die eng mit der biologischen Reifung des Zentralnervensystems verknüpft sind;
  • stetiger Verlauf ohne Remissionen und Rezidive.
In den meisten Fällen sind unter anderem die Sprache, die visuellräumlichen Fertigkeiten und die Bewegungskoordination betroffen. In der Regel bestand die Verzögerung oder Schwäche vom frühestmöglichen Erkennungszeitpunkt an. Mit dem Älterwerden der Kinder vermindern sich die Störungen zunehmend, wenn auch geringere Defizite oft im Erwachsenenalter zurückbleiben.
F81.-

Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten

Info:Es handelt sich um Störungen, bei denen die normalen Muster des Fertigkeitserwerbs von frühen Entwicklungsstadien an gestört sind. Dies ist nicht einfach Folge eines Mangels an Gelegenheit zu lernen; es ist auch nicht allein als Folge einer Intelligenzminderung oder irgendeiner erworbenen Hirnschädigung oder -krankheit aufzufassen.
F81.0Lese- und Rechtschreibstörung
Info:Das Hauptmerkmal ist eine umschriebene und bedeutsame Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeiten, die nicht allein durch das Entwicklungsalter, Visusprobleme oder unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Leseverständnis, die Fähigkeit, gelesene Worte wieder zu erkennen, vorzulesen und Leistungen, für welche Lesefähigkeit nötig ist, können sämtlich betroffen sein. Bei umschriebenen Lesestörungen sind Rechtschreibstörungen häufig und persistieren oft bis in die Adoleszenz, auch wenn einige Fortschritte im Lesen gemacht werden. Umschriebenen Entwicklungsstörungen des Lesens gehen Entwicklungsstörungen des Sprechens oder der Sprache voraus. Während der Schulzeit sind begleitende Störungen im emotionalen und Verhaltensbereich häufig.
Inkl.:Entwicklungsdyslexie Umschriebene Lesestörung “Leserückstand”
Exkl.:Alexie o.n.A. (R48.0) Dyslexie o.n.A. (R48.0) Leseverzögerung infolge emotionaler Störung (F93.-)
F81.1Isolierte Rechtschreibstörung
Info:Es handelt sich um eine Störung, deren Hauptmerkmal in einer umschriebenen und bedeutsamen Beeinträchtigung der Entwicklung von Rechtschreibfertigkeiten besteht, ohne Vorgeschichte einer Lesestörung. Sie ist nicht allein durch ein zu niedriges Intelligenzalter, durch Visusprobleme oder unangemessene Beschulung erklärbar. Die Fähigkeiten, mündlich zu buchstabieren und Wörter korrekt zu schreiben, sind beide betroffen.
Inkl.:Umschriebene Verzögerung der Rechtschreibfähigkeit (ohne Lesestörung)
Exkl.:Agraphie o.n.A. (R48.8) Rechtschreibschwierigkeiten: durch inadäquaten Unterricht (Z55) Rechtschreibschwierigkeiten: mit Lesestörung (F81.0)
F81.2Rechenstörung
Info:Diese Störung besteht in einer umschriebenen Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden.
Inkl.:Entwicklungsbedingtes Gerstmann-Syndrom Entwicklungsstörung des Rechnens Entwicklungs-Akalkulie
Exkl.:Akalkulie o.n.A. (R48.8) Kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten (F81.3) Rechenschwierigkeiten, hauptsächlich durch inadäquaten Unterricht (Z55)
F81.3Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten
Info:Dies ist eine schlecht definierte Restkategorie für Störungen mit deutlicher Beeinträchtigung der Rechen-, der Lese- und der Rechtschreibfähigkeiten. Die Störung ist jedoch nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar. Sie soll für Störungen verwendet werden, die die Kriterien für F81.2 und F81.0 oder F81.1 erfüllen.
Exkl.:Isolierte Rechtschreibstörung (F81.1) Lese- und Rechtschreibstörung (F81.0) Rechenstörung (F81.2)
F81.8Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
Inkl.:Entwicklungsbedingte expressive Schreibstörung
F81.9Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, nicht näher bezeichnet
Inkl.:Lernbehinderung o.n.A. Lernstörung o.n.A. Störung des Wissenserwerbs o.n.A.
SOS-Gespräche/Telefonische Beratung

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Zeitdauer: 45 Minuten
Kosten: 60 €

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