Kosten

Diagnostik und integrative Lerntherapie sind häufig Leistungen für Privatzahler.
Gerne beraten wir Sie bei Kostenübernahmen der Therapie durch die Jugendämter sowie dem Amt für Bildung und Teilhabe.

Werden die Kosten übernommen?

Häufig werden die Kosten unserer Leistungen als Privatzahler übernommen. Diese
können dann meist in voller Höhe bei Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend
gemacht werden.

Liegt eine Kostenübernahme des Jugendamtes für die Lerntherapie vor, rechnen wir
direkt mit diesem ab. Hierfür müssen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Zu
diesen zählen u.a. ein Fachärztliches Gutachten, die Feststellung einer Teilleistungs-
störung in Verbindung mit einer seelischen Bedrohung, sowie ein schulisches Gutachten, das eine außerschulische Lerntherapie ebenfalls empfiehlt.

Zu den Anspruchsvoraussetzungen gehören:

  1. Die seelische Gesundheit Ihres Kindes weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab und
  2. Daher ist die Teilhabe Ihres Kindes am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt, oder eine solche Beeinträchtigung ist zu erwarten ist.

Wir sind Leistungserbringer für alle Jugendämter der Region.

Gerne erbringen wir auch Lernförderungen, die mit dem Amt für Bildung und Teilhabe abgerechnet werden. Nähere Infos dazu gerne im persönlichen Gespräch.

Krankenkassen übernehmen nicht die Leistungen für eine integrative Lerntherapie.

 

SOS-Gespräche/Telefonische Beratung

Sie haben ein dringendes Anliegen, Fragen zur Feststellung einer Legasthenie, Dyskalkulie, Wahrnehmungsstörung, AD(H)S, Nachteilsausgleich und Notenschutz. 

Hierfür haben wir die Möglichkeit kurzfristig mit Ihnen ein Telefontermin oder Zoom-Meeting zu vereinbaren. 

Zeitdauer: 45 Minuten
Kosten: 60 €

Schreiben Sie uns gerne ein Mail, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.